Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Diese AGB sind Grundlage für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der ApoVid GmbH über seiner Geschäftseinheit SOLVENA (im Folgenden SOLVENA) und dem Kunden und für alle Leistungen, die SOLVENA dem Kunden gegenüber erbringt. Sie gelten nicht für Verbraucher. Sie gelten auch dann nicht, wenn zwischen SOLVENA und dem Kunden ein Rahmenvertrag die Grundsätze der Geschäftsbeziehungen regelt.
2. Rechnungslegung, Zahlungen
Bei Abonnementleistungen wird dem Kunden regelmäßig (z.B. monatlich oder quartalsweise) eine Rechnung gestellt. Die Rechnung ist jeweils mit einem Zahlungsziel von 14 Tagen ab Erhalt fällig und zahlbar. Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit nicht, ist SOLVENA nach Mahnung berechtigt, die Erbringung weiterer Leistungen bis zur Zahlung der offenen Forderungen einzustellen. Unberührt hiervon bleiben weitergehende Rechte von SOLVENA, etwa wegen Verzugs des Kunden. Alle Zahlungen werden über ein SEPA-Lastschriftmandat abgewickelt, der Kunde stellt SOLVENA hierfür die notwendige schriftliche Erklärung und Freigabe zur Verfügung. Der Kunde verpflichtet sich mit der Erteilung des Lastschriftmandat stets für ausreichend Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann SOLVENA die im Einzelfall konkret angefallenen Zusatzkosten sich vom Kunden ersetzten lassen.
3. Vergütungen, vereinbarte Preise
Alle vereinbarten Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Mehrwert oder Umsatzsteuer.
Soweit bei Dauerleistungen (Abonnementleistungen, Lizenzen, Zugriffsberechtigungen) Preise nicht für bestimmte Zeiträume festgelegt worden sind oder die Zeiträume einer Preisfestlegung ausgelaufen sind, endet der Vertrag nicht und es gelten die zuletzt geltenden Preise weiter. Wurden Dauerleistungen vereinbart, kann SOLVENA anteilige Preisänderungen vornehmen, wenn Serviceumfang und Servicequalität durch SOLVENA erweitert wurden. SOLVENA teilt Preisänderungen dem Kunden mit einer Vorlaufzeit von zwei Monaten mit. Widerspricht der Kunde der Preiserhöhung nicht innerhalb eines Monats ab Zugang der Mitteilung, gilt der erhöhte Preis als vereinbart. Widerspricht der Kunde fristgerecht, läuft der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen und mit den bisherigen Kündigungsfristen weiter.
Indexsicherung von Dauerleistungen: Verändern sich Dauerleistungen nicht vom Serviceumfang, sind diese indexgesichert. Wenn sich der Kalender-Jahresdurchschnitt des Verbraucherpreisindex („Jahres-VPI“) des statistischen Bundesamts ändert, wird SOLVENA Entgelte für das folgende Kalenderjahr entsprechend der des Jahres-VPI verändert. Dies gilt für Erhöhungen wie Reduzierungen. Über die Anpassungen informiert SOLVENA in schriftlicher Form (z.B. per E-Mail oder Rechnungsaufdruck). Sofern nicht anders vereinbart ergibt sich der Umfang der Entgeltanpassungen in einem neuen Jahr aus dem Verhältnis der Änderung des Jahres-VPI für das letzte Kalenderjahr gegenüber dem Jahres-VPI für das vorletzte Kalenderjahr. Schwankungen von <=1% und >=-1% (Schwankungsraum) gegenüber der Indexbasis werden nicht berücksichtigt. Wird dieser Schwankungsraum allerdings in den Folgejahren insgesamt über- oder unterschritten, passt SOLVENA die Entgelte in voller Höhe an. Der neue Wert stellt die neue Indexbasis für zukünftige Anpassungen dar. Hinweis: eine Verpflichtung zur Entgeltreduktion verringert sich in dem Ausmaß, in dem wir im Vorjahr ein Recht zur Erhöhung der Entgelte nicht ausgeübt haben. Anpassungen der Entgelte erfolgen im Jahr nach der Änderung der Indexbasis, frühestens jedoch im Folgejahr des Vertragsabschlusses zum 1. Febr.
4. Nutzungsrechte an gelieferten Daten
KUNDE erhält im Rahmen der SOLVENA Services das nicht exklusive, nicht übertragbare Recht zur Nutzung des gelieferten Service und der darin enthaltenen Daten (im Folgenden „Service“). Er verpflichtet sich, den Service weder in seiner Gesamtheit noch in Teilen an Dritte weiterzureichen, Dritten zu überlassen oder sonst Dritten zugänglich zu machen, weder entgeltlich noch unentgeltlich. Der Kunde trägt Sorge, dass der gelieferte Service und die darin enthaltenen Daten unbedingt gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesichert und vertraulich behandelt werden. Der Kunde stellt SOLVENA von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer schuldhaften vertragswidrigen Nutzung durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder dessen Auftragnehmer entstehen.
5. Mitwirkungspflicht des Kunden
SOLVENA kann seine Services nur durchführen, wenn jeder KUNDE an definierten Teilen des Serviceprozesses mitwirkt, die Mitwirkung wird durch SOLVENA genau beschrieben (Aufgaben, Zeitplan). Die Mitwirkung des KUNDEN ist insbesondere wichtig bei Umsetzungsentscheidungen (Prüfung und Freigabe von Ergebnissen vor der Anwendung) und bei Integrationsprozessen (z.B. Upload Ergebnisse in System des Kunden). Als Mitwirkungspflicht wird zudem die Zurverfügungstellung einer ausreichenden Software-Infrastruktur (Z.B. Warenwirtschaftssystem mit Importmöglichkeit, Bearbeitbarkeit von Microsoft Excel Tabellen), eine ausreichende Internetverbindung und zeitnahe Erreichbarkeit des Kunden zur Abklärung von Nachfragen definiert. Kann SOLVENA die Services durch eine fehlende Mitwirkung nicht erbringen, fallen vereinbarte Vergütungen an.
6. Start und Ende von Services
Ist nichts anderes vereinbart, fallen Leistungsentgelte nach der technischen Frei- / Aufschaltung des Service an und letztmalig nach der Abschaltung des Service. Wird der Service über Monatspauschalen vergütet, fallen immer volle Monat an. Bei Ende eines SOLVENA Service besteht damit auch keine Pflicht, den Zustand vor Nutzung der Solvena Services in Kundensystemen wiederherzustellen.
7. Formerfordernisse, Vertragsabschluss, Kündigung
Die Kommunikation zu Vertragsvorgängen findet über digitale Dialoge auf der SOLVENA Webseite und im SOLVENA Kundencenter statt oder über die im Kundencenter durch den Kunden hinterlegte e-Mailadresse. Vertragsabschlüsse gehen vom Kunden durch Anklicken der entsprechenden Zustimmungsfelder (Kunde markiert „bestellen“ oder „zustimmen“) für einzelne Leistungen oder die notwendigen Vorbedingungen (z.B. Zulieferung von Daten) aus. Erst mit Zuteilung und Übersendung einer Bestätigungs-E-Mail durch SOLVENA an den Kunden kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und SOLVENA zu Stande.
Ist nichts anderes vereinbart beträgt die Kündigungsfrist für Dauerleistungen 3 Monate zum Ende eines Kalenderjahres. Die Kündigung ist nur gültig, wenn diese über die im SOLVENA Kundencenter hinterlegten Standarddialoge durchgeführt wird.
8. Datennutzung
SOLVENA erhebt personenbezogene Daten für die Vertragsanbahnung und Leistungserbringung, z.B. Apothekenname, Adresse, Kontodaten, etc.
Zum Zwecke der Qualitätssicherung ist SOLVENA berechtigt, die personalisierten Nutzungsdaten des Kunden zu speichern und vorzuhalten. Solvena darf zudem anonymisierte Nutzungsdaten ableiten, um damit laufend die Verbesserungsmöglichkeiten der Produkte zu bewerten.
9. Vertragspartner / Vertragsübergang
Die SOLVENA Dienstleistungen werden für einzelne Apothekenstandorte angeboten und vertraglich festgehalten. Kunde identifiziert sich zu Beginn der Vertragsbeziehung entsprechend mit einer ID, die den Standort der Apotheke markiert (z.B. Apothekenbetriebsnummer). Findet keine Kündigung statt, führt SOLVENA die Leistung auch nach einem Besitzerwechsel weiter.
10. Nutzungsrechte an gelieferten Daten
KUNDE erhält im Rahmen der SOLVENA Services das nicht exklusive, nicht übertragbare Recht zur Nutzung des gelieferten Service und der darin enthaltenen Daten (im Folgenden „Service“). Er verpflichtet sich, den Service weder in seiner Gesamtheit noch in Teilen an Dritte weiterzureichen, Dritten zu überlassen oder sonst Dritten zugänglich zu machen, weder entgeltlich noch unentgeltlich. Der Kunde trägt Sorge, dass der gelieferte Service und die darin enthaltenen Daten unbedingt gegen den unberechtigten Zugriff Dritter gesichert und vertraulich behandelt werden. Der Kunde stellt SOLVENA von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen einer schuldhaften vertragswidrigen Nutzung durch den Kunden, seine Mitarbeiter oder dessen Auftragnehmer entstehen.
11. Eigentum
Alle Urheber- und gewerblichen Schutzrechte sowie sonstige Rechte an gelieferten Daten, Datenbanken, Computerprogrammen oder Algorithmen verbleiben bei Solvena bzw. bei der ApoVid GmbH.
12. Gewährleistung / Haftung
Die fristgerechte Erbringung der Leistungen von SOLVENA ist von der Lieferung von Grundlagendaten abhängig. Falls sich die Belieferung mit diesen Daten ohne Verschulden von SOLVENA verspätet und dadurch die zu erbringende Leistung verzögert, haftet SOLVENA hierfür nicht. SOLVENA wird mit Wegfall des Hindernisses ihre Leistung dann unverzüglich erbringen. Der Kunde kann bei endgültigem Fehlschlagen der Nacherfüllung jedoch mindern. Solvena haftet auch nicht für die Erstellung/Anwendung von Analyseergebnissen oder übermittelten Handlungsempfehlungen, solange kein schuldhaftes oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt. Eine Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn die Leistungserbringung durch höhere Gewalt (z.B. den Ausfall der Internetverbindung) ausgeschlossen ist.
13. Kundenservice, Kundencenter, Zugangsdaten
Bei Fragen, Beschwerden oder Reklamationen nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Sie erreichen uns Montag – Freitag zwischen 9.00 Uhr und 17.00 Uhr telefonisch und per E-Mail.
Alle Kundenvorgänge werden im SOLVENA Kundencenter verwaltet. SOLVENA überstellt Kunden zu Beginn Zugangsdaten, die durch den Kunden individuell angepasst werden sollten. Der Kunde trägt dafür Sorge, die Zugangsdaten ausreichend gegen den unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen.
14. Sonstiges
Angaben in Prospekten, auf Webseiten oder sonstigen Servicedarstellungen dienen lediglich der unverbindlichen Produktbeschreibung. Zusicherungen sowie Änderungen dieses Vertrages sind nur wirksam, wenn sie ausdrücklich und schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für diese Klausel.
15. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für alle aus diesem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten ist das für den Firmensitz von SOLVENA zuständige Gericht vereinbart.
© ApoVid GmbH, März 2024